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Sitzungsbetrieb - Aktuelle Besucherhinweise

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

sehr geehrte Verfahrensbeteiligte,


um einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich entgegenzuwirken, wird um die Beachtung folgender Hinweise entsprechend dem Hygienekonzept des Verwaltungsgerichts Osnabrück gebeten:

Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Fachgerichtszentrums Osnabrück sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dringend aufgefordert, mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen jeweils zu prüfen, ob das Gerichtsgebäude betreten werden muss, weil ein Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet, oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte können zudem auch telefonisch eingeholt werden.

Die Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts Osnabrück ist unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

0541/314-778 oder 0541/314-786

Sämtliche Besucher werden gebeten, im Gerichtsgebäude eine medizinische Maske (sog. OP-Maske oder Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Sofern möglich, halten Sie dazu eine eigene medizinische Maske vor. Im Sitzungssaal selbst obliegt die Entscheidung zum Tragen einer Maske der sitzungspolizeilichen Verfügungsgewalt des/der Vorsitzenden.

Personen, denen gegenüber das zuständige Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet hat, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt.

Sollten Sie sich in Quarantäne befinden und/oder grippeähnliche Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten (z.B. Husten, Fieber, Halsschmerzen, infektbedingte Atemnot), oder Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person gehabt haben und zu einem Termin geladen sein, informieren Sie bitte unverzüglich die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens.

Der Sitzungsbetrieb beim Verwaltungsgericht Osnabrück findet im Übrigen weiterhin statt. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Erfahrungsgemäß beschränkt sich der Publikumsverkehr jedoch auf die Verfahrensbeteiligten. Da der Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus im Vordergrund steht, bitten wir Sie, die aktuellen allgemeinen Hygienevorschriften zu beachten. Die Verhandlungen werden – wenn es die Terminierungen der unterschiedlichen Fachgerichte ermöglichen – in unterschiedlichen Gebäudetrakten stattfinden. Die Sitzungssäle sind ausreichend groß, um den Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten. Im Übrigen sind Plexiglaswände zum Schutz der Beteiligten aufgestellt. Nicht belegte Sitzungssäle und Beratungszimmer stehen als Warte- und Besprechungsräume zur Verfügung. Die Bestuhlung ist in den Fluren entfernt. Die Räumlichkeiten werden durchgehend oder zumindest regelmäßig gelüftet und die Kontaktflächen gereinigt sowie desinfiziert.

Die Sitzungen werden zeitlich großzügiger terminiert, um so einen Kontakt der Beteiligten der jeweiligen vor- und nachgelagerten Verfahren zu vermeiden. Es wird daher gebeten, möglichst erst zeitgenau zum Termin das Gebäude und den Sitzungssaal zu betreten.

Wir danken für Ihr Verständnis!




Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2020
zuletzt aktualisiert am:
27.03.2023

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