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Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt am 30.05.2022 zwei kommunalrechtliche Klagen

Presseinformation Nr. 08/2022


1) Montag, 30.05.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück

Az. 5 A 143/20 AfD-Kreisverband Ems-Vechte ./. Stadt Nordhorn

Der AfD-Kreisverband Ems-Vechte begehrte ursprünglich mit seiner Klage gegen die Stadt Nordhorn, ihm die Räumlichkeiten des Kulturzentrums Alte Weberei für seinen Landesparteitag im Mai 2020 zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag ist inzwischen aufgrund der Corona-Pandemie und durch Zeitablauf von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt worden. Streitig bleibt ein weiterer Antrag, mit dem der AfD-Kreisverband die Verpflichtung der Stadt Nordhorn erreichen möchte, ihn „zur Nutzung des Kulturzentrums Alte Weberei in Nordhorn zuzulassen“.

2) Montag, 30.05.2022, 11:15 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück

Az. 5 A 16/22 FDP- Fraktion ./. Rat der Gemeinde Wallenhorst

Die FDP-Fraktion wendet sich mit ihrer Klage gegen die Besetzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Wallenhorst und des Aufsichtsrats der Gemeindewerke Wallenhorst GmbH für die Wahlperiode vom 01.11.2021 bis 31.10.2026 nach der Kommunalwahl in Niedersachsen am 12.09.2021, in denen sie jeweils nicht stimmberechtigt vertreten ist.

Hintergrund ist die Neufassung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) im Oktober 2021, das in § 71 Absatz 2 Satz 2 nunmehr für die Verteilung der Ausschusssitze das Verteilungsverfahren nach d’Hondt vorsieht und nicht mehr das Verfahren Hare/Niemeyer. Konkrete Folge für die FDP-Fraktion ist, dass sie im Verwaltungsausschuss mit keinem stimmberechtigten Sitz vertreten ist, sondern nur noch ein beratendes, nicht stimmberechtigtes Mitglied entsenden kann. Auch im Aufsichtsrat der Gemeindewerke Wallenhorst GmbH ist sie nicht vertreten. Mit ihrer Klage möchte sie zunächst erreichen, dass das Verwaltungsgericht das Verfahren dem Niedersächsischen Staatsgerichthof zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung vorlegt. Letztlich begehrt sie die Verpflichtung des Gemeinderats, erneut über die Besetzung des Verwaltungsausschusses und des genannten Aufsichtsrats zu entscheiden und sie bei der Zuteilung der Sitze mit je einem Sitz zu berücksichtigen.


Die mündlichen Verhandlungen sind jeweils öffentlich.

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise des Verwaltungsgerichts zum Umgang mit der

Corona-Pandemie auf der Internetseite des Gerichts:

https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus/aufnahme-des-sitzungsbetriebes-besucherhinweise-187936.html

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts wird jeweils eine Pressemitteilung zum Ausgang der Verfahren herausgeben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.05.2022

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