Artikel-Informationen
erstellt am:
14.04.2023
Ansprechpartner/in:
Frau Uta Conrads
Verwaltungsgericht Osnabrück
Pressesprecherin
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Tel: 0541 314 775
Fax: 05141 5937 34001
Dienstag, 18. April 2023 – 9:30 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück
Az. 3 A 101/22 Niedersächsische Landgesellschaft mbH ./. Landkreis Osnabrück
Die Klägerin, die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG), ist seit April 2020 Eigentümerin eines Grundstücks in Bissendorf, Ortschaft Natbergen, welches mit einem denkmalgeschützten Speicher bebaut ist.
Nachdem aufgrund des schlechten Zustandes des Speichers Zweifel an seiner Denkmalwürdigkeit und Denkmalfähigkeit aufgekommen waren, trat der Landkreise Osnabrück im März 2021 an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege heran. Dieses bestätigte die Denkmaleigenschaft des Speichers. Nach mehreren Ortsbesichtigungen verfügte der beklagte Landkreis mit streitgegenständlichem Bescheid vom 11. April 2022 die Sicherung des Speichers und gab der Klägerin u.a. die Anbringung eines Notdachs auf das Gebäude auf. Der Beklagte setzte eine Frist zur Durchführung der Maßnahmen bis zum 2. Mai 2022, drohte ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € an und ordnete die sofortige Vollziehung an.
Gegen den o.g. Bescheid hat die NLG Klage erhoben. Sie meint, dass es ihr aufgrund eines durch die Gemeinde Bissendorf angeordneten Betretungsverbots (Einsturzgefahr) unmöglich sei, die Sicherungsmaßnahmen zu erbringen. Die Anordnung sei zudem unverhältnismäßig.
Die 3. Kammer hat den Antrag der Klägerin auf Erlass einer Zwischenregelung durch Beschluss vom 16. Mai 2022 abgelehnt; diese Entscheidung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 13. Juni 2022 bestätigt (1 ME 64/22). Das vorläufige Rechtsschutzbegehren hat die Kammer durch Beschluss vom 13. Juli 2022 - 3 B 98/22 - abgelehnt; die hiergegen erhobene Beschwerde hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 22. November 2022 - 1 ME 86/22 - zurückgewiesen.
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich.
Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts wird eine Pressemitteilung zum Ausgang des Verfahrens herausgeben.
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erstellt am:
14.04.2023
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Frau Uta Conrads
Verwaltungsgericht Osnabrück
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