Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt am 4. Dezember 2025 die Klage einer Tierzüchterin gegen den Widerruf ihrer Zuchterlaubnis für Hunde
Presseinformation Nr. 19/2025
Donnerstag, den 4. Dezember 2025, 12 Uhr
Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück
Az.: 2 A 241/24
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer gewerblichen Zuchterlaubnis für Hunde.
Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Landkreises Grafschaft Bentheim vom 29. November 2024. Der Landkreis ist der Auffassung, dass die Klägerin im tierschutzrechtlichen Sinne unzuverlässig geworden sei. Zudem habe sie gewerbsmäßig mit Welpen gehandelt, ohne die erforderliche Erlaubnis hierfür zu besitzen. Die Klägerin hat gegen die Entscheidung am 29. Dezember 2024 Klage erhoben.
Die Presse hat über den Fall bereits berichtet (vgl. Neue Osnabrücker Zeitung, Bericht vom 11.1.2025: „Illegaler Welpenhandel in der Grafschaft Bentheim: Warnte Landkreis-Mitarbeiterin Züchterin?“; Norddeutscher Rundfunk, Bericht vom 9.1.2025: „Illegaler Welpenhandel offenbar viel größer als angenommen“). Die beteiligte Amtstierärztin ist derzeit vorläufig des Dienstes erhoben. Die Disziplinarmaßnahme ist bereits vom Verwaltungsgericht bestätigt worden. Sie ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Allgemeine Hinweise für die Öffentlichkeit:
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Sofern an dem Sitzungstag nicht genügend Sitzplätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze für Pressevertreter sowie für die weitere Öffentlichkeit nach der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.
Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts wird eine Pressemitteilung zum Ausgang des Verfahrens herausgeben.