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Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt am 24.11.2020 Klage einer Grundschulrektorin auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben

Presseinformation Nr. 34/2020


Dienstag, 24.11.2020 – 13:15 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück

Az. 3 A 45/18 H. ./. Niedersächsische Landesschulbehörde

Die Klägerin, eine teilzeitbeschäftigte Grundschulrektorin aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim, begehrt mit ihrer Klage eine Entlastung von ihren dienstlichen Aufgaben sowie einen Freizeitausgleich für ihre seit April 2015 geleistete wöchentliche Mehrarbeit im Umfang von 5 Stunden und 20 Minuten pro Woche.

Zur Begründung ihrer Klage beruft sich die Klägerin auf eine Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen und legt auch eigene Arbeitszeitaufzeichnungen vor. Diese belegten aus ihrer Sicht, dass sie insbesondere in ihrer Funktion als Rektorin aufgrund eines stetig zunehmenden Aufgabenpensums dauerhaft über die aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung geschuldete Arbeitszeit von 34,286 Wochenstunden hinaus dienstlich in Anspruch genommen werde. Bereits im Jahr 2014 habe sie sich mit einer Überlastungsanzeige an das Niedersächsische Kultusministerium gewandt, die zwar zu einem Gespräch, nicht jedoch zur Verbesserung der Situation geführt habe. Im Oktober 2017 habe sie sich mit einem Entlastungsantrag an die Landesschulbehörde (Beklagte) gewandt, die über ihren Antrag jedoch nicht entschieden habe, weshalb sie sich nun mit ihrer Untätigkeitsklage an das Gericht wende.

Die Beklagte tritt dem entgegen und führt aus, seit der genannten Arbeitszeitstudie aus dem Jahr 2016 seien etwaige Mehrbelastungen der Grundschulen durch diverse Entlastungsmaßnahmen seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums ausgeglichen worden. Eine gleichwohl eintretende Mehrbelastung sei auf die individuelle Arbeitsweise der Klägerin zurückzuführen.

Die Pressestelle weist anlässlich einer prozessleitenden Verfügung der Vorsitzenden der 3. Kammer auf folgendes hin:

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Für Pressevertreter werden 2 Sitzplätze im Sitzungssaal reserviert. Für die Öffentlichkeit stehen aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen 4 Sitzplätze zur Verfügung.

Die Verteilung der Sitzplätze erfolgt folgendermaßen:

Am Sitzungstag werden Einlasskontrollen durchgeführt. Besucher, die die Verhandlung um 13:15 Uhr besuchen wollen, erhalten jeweils eine nummerierte Karte mit der Ziffer 1 bis 4, die ab 12:45 Uhr ausgehändigt werden. Maximal zwei Pressevertreter erhalten Zugang und ebenfalls nummerierte Karten gegen Vorlage ihres Presseausweises.

Der Zugang zum Sitzungssaal wird neben den Verfahrensbeteiligten und ihren Prozessbevollmächtigten nur Zuhörern gewährt, die eine der zuvor ausgeteilten Karten vorweisen können. Ton-, Foto-, und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind unzulässig. Allein beim Einzug des Gerichts dürfen entsprechende Aufnahmen gemacht werden

Bitte beachten Sie darüber hinaus die aktuellen Hinweise des Verwaltungsgerichts zum Umgang mit der Corona-Pandemie auf der Internetseite des Gerichts:

https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus/aufnahme-des-sitzungsbetriebes-besucherhinweise-187936.html

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts wird eine Pressemitteilung zum Ausgang des Verfahrens herausgeben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.11.2020

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