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Erneuter Eilantrag gegen örtliche Verlegung einer für den Nikolaiort in Osnabrück angemeldeten Versammlung erfolglos

Presseinformation Nr. 13/2025


OSNABRÜCK. Mit Beschluss vom gestrigen Tage hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück einen Eilantrag gegen die von der Stadt Osnabrück (Antragsgegnerin) verfügte örtliche Verlegung einer für Samstag, den 12. Juli 2025, am Nikolaiort angezeigten Versammlung abgelehnt.

Der Antragsteller, der bereits für den 28. Juni 2025 eine gleichgelagerte Kundgebung am selben Ort geplant hatte (vgl. dazu die Presseinformation Nr. 11/2025 vom 27. Juni 2025), plant für den kommenden Samstag in der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr erneut die Durchführung einer solchen Versammlung auf dem Nikolaiort.

Nach Durchführung eines Kooperationsgesprächs entschied die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 3. Juli 2025, dass die Versammlung (weiterhin) nicht auf dem Nikolaiort stattfinden könne und bot dem Antragsteller die bereits bekannten Alternativorte an.

Der Antragsteller hat dagegen am 7. Juli 2025 Klage erhoben (5 A 329/25) und gleichzeitig einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt.

Sein Antrag hatte keinen Erfolg. Die Kammer hielt an ihrer im Beschluss vom 27. Juni 2025 (5 B 120/25) geäußerten und vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom selben Tage (14 ME 1/25) bestätigten Rechtsauffassung fest.

Der Beschluss (5 B 124/25) kann binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.07.2025

Ansprechpartner/in:
Frau Judith Rababah

Verwaltungsgericht Osnabrück
Stellvertretende Presssprecherin
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Tel: 0541 314 730

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