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Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Osnabrück ist geöffnet

von Montag bis Freitag
in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr

sowie
nach Vereinbarung

In der Rechtsantragstelle sind telefonisch erreichbar:

Frau JHS'in Martina Böhne, 0541 314 778,
Frau JHS'in Claudia Schwiebert, 0541 314 786,
Frau JOS'in Merle Schröder, 0541 314 721

Die sechs häufigsten Fragen.....

1. Was kann zu Protokoll gegeben werden?
2. Was sollte mitgebracht werden?
3. Ist eine Rechtsberatung möglich?
4. Können auch Personen zur Rechtsantragstelle kommen, die kein Deutsch sprechen?
5. Kann ich meine Klage / meinen Antrag auch selbst schreiben?
6. Kann ich meine Klage / meinen Antrag auch per E-Mail einreichen?

Was kann zu Protokoll gegeben werden?

In der Rechtsantragstelle können zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klagen erhoben oder Rechtsanträge, insbesondere auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt werden. Bei Bedarf kann bei letztgenannten Anträgen eine Begründung in angemessenem Umfang aufgenommen werden.

Den im weiteren Verfahren anfallenden Schriftverkehr einschließlich der Klagebegründung haben die Beteiligten selbst zu führen.

Was sollte mitgebracht werden?

Bitte bringen Sie alle das Verfahren betreffenden Unterlagen mit, insbesondere den Sie belastenden Bescheid der Behörde und (wenn es um eine Klage geht) den Widerspruchsbescheid, den Sie anfechten möchten. Wenn möglich bringen Sie bitte auch eine Kopie des Bescheides und (ggf. des Widerspruchsbescheides) für das Gericht mit.

Sofern eine Klage oder ein Antrag nicht in eigenem Namen, sondern im Namen einer anderen Person gestellt werden soll, ist eine Vollmacht oder ein sonstiger Vertretungsnachweis dieser Person erforderlich. Auch sollten Sie sich in einem solchen Fall ausweisen können.

Ist eine Rechtsberatung möglich?

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erfolgen darf.

Können auch Personen zur Rechtsantragstelle kommen, die kein Deutsch sprechen?

Personen, die kein oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, müssen jemanden mitbringen, der für sie übersetzen kann. Vom Gericht wird ein Dolmetscher nur dann gestellt, wenn es im Laufe des Prozesses zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Richter kommt.

Auch alle Schreiben, die Sie später einreichen, müssen in deutscher Sprache geschrieben sein. Wenn Sie Originaldokumente vorlegen, die in fremder Sprache verfasst sind, sollten Sie eine Übersetzung beifügen.

Kann ich meine Klage / meinen Antrag auch selbst schreiben?

Es besteht weder ein Anwaltszwang noch müssen Sie den Antrag in der Rechtsantragstelle zu Protokoll geben. Sie können eine Klage oder einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz auch selbst schreiben und dem Verwaltungsgericht per Post (Hakenstr. 15, 49074 Osnabrück) oder per Fax (05141 5937 34000) zuleiten oder in den Hausbriefkasten einwerfen.

Fügen Sie bitte unbedingt eine Kopie des angefochtenen Bescheides bzw. der angefochtenen Bescheide und eine Kopie oder Durchschrift Ihres Antrages / Ihrer Klage bei.

Kann ich meine Klage / meinen Antrag auch per E-Mail einreichen?

Mit allgemein üblichen E-Mails kann elektronischer Rechtsverkehr nicht betrieben werden und wäre rechtlich unwirksam!.

Es besteht die Möglichkeit rechtsverbindlicher elektronischer Kommunikation ausschließlich über das jeweilige Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) der Gerichte (vgl. hierzu den Artikel zum EGVP unter der Rubrik 'Das Gericht').

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere Voraussetzungen zu beachten (§ 55 a VwGO i. V. m. Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach - Elektronischer Rechtsverkehr-Verordnung).

Antragsaufnahme Bildrechte: Verwaltungsgericht Stade
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