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erstellt am:
10.05.2012
OSNABRÜCK.
Der Rechtsstreit über die Frage, ob die Genehmigungsbehörde die Genehmigung einer Hähnchenmastanlage von der Vorlage eines Bioaerosolgutachtens und von einem Brandschutzkonzept abhängig machen darf, ist nach der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tage ohne Sachentscheidung beendet worden, denn der Kläger hat die Klage zurückgenommen. Daraufhin hat das Gericht das Verfahren eingestellt.
Az. 2 A 115/10; Beschluss vom 10.05.2012Artikel-Informationen
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10.05.2012