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Presseinformation Nr. 14/2016 vom 22.08.2016

Terminsaufhebung - Tragen eines Niqab am Abendgymnasium


Der Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage unter persönlichem Erscheinen der Antragstellerin, der mit Presseinformation Nr. 13/2016 vom 19.08.2016 angekündigt worden war, ist aufgehoben worden, nachdem die Antragstellerin erklärt hatte, angesichts des großen Medieninteresses nicht erscheinen zu wollen.

Gleichzeitig und deshalb hat das Gericht den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom heutigen Tage abgelehnt. Damit darf die Antragstellerin auch weiterhin den Niqab beim Besuch des Abendgymnasiums nicht tragen. Über die von ihr vorgelegte eidesstattliche Versicherung hinaus hätte es das Gericht zur Abwägung der von der Antragstellerin geltend gemachten Religionsfreiheit mit dem ebenfalls mit Verfassungsrang ausgestatteten staatlichen Bildungsauftrag zur Entscheidungsfindung für erforderlich gehalten, dass die Antragstellerin die von ihr empfundene Konfliktlage der Kammer gegenüber erläutert; diese Möglichkeit hat sie nicht genutzt.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor und werden in den nächsten Tagen abgesetzt. Der Beschluss (Az. 1 B 81/16) ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe mit der Beschwerde vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

Der Vizepräsident Dr. Neuhäuser steht heute gleichwohl für eine Erläuterung des Verfahrens und O-Töne ab 14:30 Uhr zur Verfügung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.08.2016
zuletzt aktualisiert am:
23.08.2016

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Gert Armin Neuhäuser

Verwaltungsgericht Osnabrück
Vizepräsident
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Tel: 0541/314-742

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