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erstellt am:
05.08.2016
OSNABRÜCK. Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Personalrates des Osnabrücker Service Betriebes Straßen.Abfall.Grün (Antragsteller) abgelehnt.
Hintergrund ist die zunächst eingestellte, nun aber wieder eingeführte, aber mitbestimmungspflichtige Sonntagsreinigung im Gebiet der Innenstadt. Der Antragsteller hatte seine Zustimmung zur Wiederaufnahme der Sonntagreinigung versagt. Wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme hatte der Leiter des Osnabrücker Service Betriebes (Antragsgegner) jedoch mit Verfügung vom 8. Juli 2016 die Sonntagsreinigung im Stadtgebiet angeordnet. Dagegen richtete sich der am 27. Juli 2016 eingegangene Eilantrag des Antragstellers, im Ergebnis ohne Erfolg.
Wegen der Eilbedürftigkeit der Entscheidung fasste das Gericht zunächst einen so genannten Tenorbeschluss und lehnt den Antrag ab, ohne die Entscheidung zunächst weiter zu begründen. Zusätzlich gab das Gericht dem Antragsgegner aber auf, das Einigungsverfahren bis zum 1. September 2016 fortzusetzen. In den Blick zu nehmen hatte das Gericht bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer vorläufigen Regelung auch eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes zur Verschärfung der Rattenproblematik im Stadtgebiet.
Mit den schriftlichen Entscheidungsgründen (8 B 1/16) ist im Laufe der kommenden Woche zu rechnen.
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05.08.2016