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Hinweise zu Einlasskontrollen; für Ihre und unsere Sicherheit

Im Eingangsbereich des Fachgerichtszentrums Osnabrück werden regelmäßig Zugangskontrollen durchgeführt.

Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.

Gefährliche Gegenstände - hierzu zählen jede Art von Waffe, Messer oder andere Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet sind - werden durch die Mitarbeiter der Wachtmeisterei in Verwahrung genommen. Weigert sich ein Besucher, die Verwahrung der Gegenstände zu dulden, wird ihm der Zutritt zu dem Justizgebäude verwehrt. Die dem Besucher unter Umständen daraus erwachsenden Nachteile sind von ihm selbst zu vertreten.

Besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz, erfolgt eine Sicherstellung der Gegenstände und Anzeigeerstattung an die zuständigen Behörden.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu gewährleisten und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bitten wir um Beachtung folgender Maßnahmen:

  • Lichtbildausweis und ggf. Ladung bereithalten;
  • Rechtsanwälte, Behördenvertreter und Pressevertreter werden gebeten, ihren Anwalts-/ Dienstausweis bereit zu halten;
  • Besucher legen Taschen und andere große Gegenstände auf den Tisch an der Eingangstür, bevor sie durch den Detektorrahmen gehen;

Besuch von Schulklassen: Begleitpersonen werden gebeten darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn am Fachgerichtszentrum eintreffen und möglichst nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden.

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