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Verwaltungsgericht verhandelt am 20.07.2020 eine Klage auf Akteneinsicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Bürgermeister der Stadt Bersenbrück

Presseinformation Nr. 10/2020


Montag, 20. Juli 2020 – 9:30 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück

Az. 5 A 4/20

Die klagende Fraktion begehrt mit ihrer Klage Akteneinsicht in Verwaltungsvorgänge in Bezug auf:

- ein seitens der Stadt Bersenbrück vollzogenes Grundstückstauschgeschäft von Flächen in Woltrup-Wehbergen gegen Flächen in Ahausen-Sitter

- die mögliche Anlage einer „Gartenfläche“ zwischen Bramscher Straße und Buddenbergstraße auf Kosten der Stadt Bersenbrück sowie

- die Abrechnung von Anlieger- und Ausbaubeiträgen im Kreuzungsbereich der Straße „Im Grunde“

Der Beklagte hatte die Akteneinsicht im Ergebnis mit der Begründung abgelehnt, die Klägerin habe ihr Begehren nicht schriftlich formuliert und keinen Überwachungszweck dargelegt. Ein solcher sei aber für die Gewährung kommunaler Akteneinsicht erforderlich.

Die Pressestelle weist anlässlich einer prozessleitenden Verfügung der Vorsitzenden

der 5. Kammer auf folgendes hin:

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Für Pressevertreter werden 2 Sitzplätze im Sitzungssaal reserviert. Für die Öffentlichkeit stehen aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen 4 Sitzplätze zur Verfügung.

Die Verteilung der Sitzplätze erfolgt folgendermaßen:

Am Sitzungstag werden Einlasskontrollen durchgeführt. Besucher, die die Verhandlung um

9:30 Uhr besuchen wollen, erhalten jeweils eine nummerierte Karte mit der Ziffer 1 bis 4, die

ab 9:00 Uhr ausgehändigt werden. Maximal zwei Pressevertreter erhalten Zugang und ebenfalls nummerierte Karten gegen Vorlage ihres Presseausweises. Der Zugang zum Sitzungssaal wird neben den Verfahrensbeteiligten und ihren Prozessbevollmächtigten nur Zuhörern gewährt, die eine der zuvor aus­ge­teilten Karten vorweisen können. Ton-, Foto-, und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind unzulässig.

Die Pressestelle wird am Verhandlungstag eine Presseinformation zum Ausgang des Verfahrens herausgeben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2020
zuletzt aktualisiert am:
19.07.2020

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