Artikel-Informationen
erstellt am:
17.07.2020
zuletzt aktualisiert am:
19.07.2020
Montag, 20. Juli 2020 – 9:30 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück
Az. 5 A 4/20
Die klagende Fraktion begehrt mit ihrer Klage Akteneinsicht in Verwaltungsvorgänge in Bezug auf:
- ein seitens der Stadt Bersenbrück vollzogenes Grundstückstauschgeschäft von Flächen in Woltrup-Wehbergen gegen Flächen in Ahausen-Sitter
- die mögliche Anlage einer „Gartenfläche“ zwischen Bramscher Straße und Buddenbergstraße auf Kosten der Stadt Bersenbrück sowie
- die Abrechnung von Anlieger- und Ausbaubeiträgen im Kreuzungsbereich der Straße „Im Grunde“
Der Beklagte hatte die Akteneinsicht im Ergebnis mit der Begründung abgelehnt, die Klägerin habe ihr Begehren nicht schriftlich formuliert und keinen Überwachungszweck dargelegt. Ein solcher sei aber für die Gewährung kommunaler Akteneinsicht erforderlich.
Die Pressestelle weist anlässlich einer prozessleitenden Verfügung der Vorsitzenden
der 5. Kammer auf folgendes hin:
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Für Pressevertreter werden 2 Sitzplätze im Sitzungssaal reserviert. Für die Öffentlichkeit stehen aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen 4 Sitzplätze zur Verfügung.
Die Verteilung der Sitzplätze erfolgt folgendermaßen:
Am Sitzungstag werden Einlasskontrollen durchgeführt. Besucher, die die Verhandlung um
9:30 Uhr besuchen wollen, erhalten jeweils eine nummerierte Karte mit der Ziffer 1 bis 4, die
ab 9:00 Uhr ausgehändigt werden. Maximal zwei Pressevertreter erhalten Zugang und ebenfalls nummerierte Karten gegen Vorlage ihres Presseausweises. Der Zugang zum Sitzungssaal wird neben den Verfahrensbeteiligten und ihren Prozessbevollmächtigten nur Zuhörern gewährt, die eine der zuvor ausgeteilten Karten vorweisen können. Ton-, Foto-, und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind unzulässig.
Die Pressestelle wird am Verhandlungstag eine Presseinformation zum Ausgang des Verfahrens herausgeben.
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erstellt am:
17.07.2020
zuletzt aktualisiert am:
19.07.2020