Artikel-Informationen
erstellt am:
29.09.2025
Ansprechpartner/in:
Frau Uta Conrads
Verwaltungsgericht Osnabrück
Pressesprecherin
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Tel: 0541 314 775
Fax: 05141 5937 34001
Donnerstag, 9. Oktober 2025, 14:00 Uhr, Az.: 1 A 126/25
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück verhandelt am Donnerstag, den 9. Oktober 2025, um 14 Uhr eine Klage gegen die zeitweise Sperrung der Bergstraße in Bad Iburg.
Der Landkreis Osnabrück hatte auf Antrag des beigeladenen NABU e.V. mit Anordnung vom 10. Januar 2025 seine straßenverkehrsbehördliche Zustimmung zur Sperrung der Bergstraße in Bad Iburg vom 1. Februar bis zum 30. April 2025 (jeweils von 18:00 Uhr - 8:00 Uhr) erteilt. Die Maßnahme sei zum Schutz der Amphibien wegen der in diesem Zeitraum stattfindenden „Krötenwanderung“ erforderlich und angemessen. Am 10. Februar 2025 wurden jeweils Schranken und Beschilderung eingerichtet. In den Jahren zuvor waren sog. Krötenzäune aufgebaut worden. Die Amphibien wurden in Eimern gesammelt und von Ehrenamtlichen des Beigeladenen auf die andere Straßenseite getragen.
Der Kläger ist Anlieger des betroffenen Straßenabschnitts. Er betreibt dort eine Forellenzucht mit Handel einschließlich Direktvermarktung. Er hat gegen die Straßensperrung am 17. Februar 2025 Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt. Dieser hatte bereits Erfolg (vgl. Beschluss der Kammer vom 28.3.2025, 1 B 10/25; hierzu: Presseinformation Nr. 8/2025). Das Gericht hatte im Eilverfahren entschieden, die Anordnung vom 10. Januar 2025 sei unverhältnismäßig und unbestimmt. So werde aus ihr nicht deutlich, wann genau die Straßensperrung zu erfolgen habe. Selbst der Beigeladene habe eingeräumt, dass eine „Krötenwanderung“ aufgrund der Temperaturen häufig nur innerhalb von drei bis vier Wochen des genannten Dreimonatszeitraums stattfinde. Auch hätten die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen des Klägers stärker berücksichtigt werden müssen.
Nach Ablauf des Aprils 2025 hat der Kläger das Verfahren für erledigt erklärt. Der beklagte Landkreis hat sich der Erledigungserklärung nicht angeschlossen und begehrt die Feststellung, dass die Straßensperrung rechtmäßig gewesen ist.
Allgemeine Hinweise für die Öffentlichkeit:
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Sie findet vor Ort statt. Treffpunkt ist der Wanderparkplatz „Kleiner Freden“ (Kreuzungsbereich Bergstraße/Hagenberg/Zum Freden). Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts wird eine Pressemitteilung zum Ausgang des Verfahrens herausgeben.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.09.2025
Ansprechpartner/in:
Frau Uta Conrads
Verwaltungsgericht Osnabrück
Pressesprecherin
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Tel: 0541 314 775
Fax: 05141 5937 34001