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Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt am 30. Oktober 2019 Anfechtung der Dissener Bürgermeisterwahl

Presseinformation Nr. 18/2019


Mittwoch, 30.10.2019 – 12:00 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück

Az. 1 A 172/19

Der bei der Dissener Bürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 unterlegene Kandidat Ulrich Meyer zu Drewer (Kläger) wendet sich mit seiner Klage gegen die Zurückweisung seines Einspruchs gegen die Wahl, die Eugen Görlitz (Beigeladener) mit einem Vorsprung von 28 Stimmen vor dem Kläger gewonnen hatte. Er begehrt mit seiner Klage zugleich, die Wahl für ungültig erklären zu lassen.

Der Kläger hält die Wahl für ungültig, weil eine Wahlhelferin am Wahltag mit ihrem Handy einen amtlichen Wahlzettel fotografiert, digital ein rotes Kreuz beim Namen des späteren Wahlsiegers eingefügt und dieses bearbeitete Foto in ihren Status bei WhatsApp eingestellt hatte. Zudem habe die Wahlhelferin während ihres Dienstes im Wahllokal Wähler dazu aufgefordert, Herrn Görlitz zu wählen. Sie habe damit unzulässige Wahlwerbung und Wählerbeeinflussung betrieben, es bestehe die Möglichkeit, dass diese Verstöße das Wahlergebnis nicht unwesentlich beeinflusst hätten.

Der Rat der Stadt Dissen (Beklagter) hatte den Einspruch in seiner Sitzung vom 11. Juli 2019 zurückgewiesen und dies im Wesentlichen damit begründet, dass die Wahlhelferin lediglich ihre grundgesetzlich geschützte private Meinung geäußert und nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen habe. Eine direkte Ansprache von Wählern sei überdies nicht belegt.

Die Pressestelle weist anlässlich einer prozessleitenden Verfügung des Vorsitzenden der 1. Kammer auf folgendes hin:

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Für Pressevertreter werden 5 Sitzplätze im Sitzungssaal reserviert. Für die Öffentlichkeit stehen 35 Sitzplätze zur Verfügung, Stehplätze gibt es nicht. Die Verteilung der Sitzplätze erfolgt folgendermaßen:

Am Sitzungstag werden Einlasskontrollen durchgeführt. Besucher, die die Verhandlung um 12 Uhr besuchen wollen, erhalten jeweils eine nummerierte Karte mit der Ziffer 1 bis 35, die ab 11:30 Uhr ausgehändigt werden. Der Zugang zum Sitzungssaal wird neben den Verfahrensbeteiligten und ihren Prozessbevollmächtigten nur Zuhörern gewährt, die eine der zuvor ausgeteilten Karten vorweisen können.

Ton-, Foto-, und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind unzulässig.

Die Pressestelle wird am Verhandlungstag eine Presseinformation zum Ausgang des Verfahrens herausgeben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.10.2019

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