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Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt am 25. Mai 2023 Klagen gegen Bauvorhaben am Westerberg sowie gegen die Rücknahme einer Baugenehmigung für die Nutzung einer Veranstaltungshalle in Pye

Presseinformation Nr. 10-2023


Donnerstag, 25. Mai 2023 – 9:00 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück

Az. 2 A 150/21, 2 A 151/21, 2 A 152/21, 2 A 160/21, 2 A 167/21 und 2 A 168/21

Die Kläger wenden sich gegen eine der Beigeladenen im März 2021 von der Stadt Osnabrück erteilten Baugenehmigung für ein Vorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Strahlenklinik. Sie meinen in ihren nachbarschützenden Rechten verletzt zu sein.

Das Baugrundstück ist knapp 9.500 m² groß und soll mit vier Wohngebäuden, Häuser A bis D, mit insgesamt 62 Wohneinheiten mit Tiefgarage bebaut werden. Die Baukörper verfügen jeweils über zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss und werden in einer U-Form auf dem Grundstück angeordnet. Zwischen den östlich auf dem Grundstück gelegenen Häusern A und B und der im Osten des Baugrundstücks verlaufenden Lürmannstraße soll eine weitläufige Grünfläche mit Parkcharakter entstehen.

Einer der Kläger hat bereits ein erfolgloses Eilverfahren gegen das besagte Bauvorhaben betrieben (2 B 20/21). Das Gericht hatte bei seiner ablehnenden Entscheidung u.a. darauf abgestellt, dass die konkrete Ausführung der Gebäude keine „erdrückende Wirkung“ entstehen lasse und auch nicht zu unzumutbaren Einsichtsmöglichkeiten führe. Ein Anspruch auf Beibehaltung einer ursprünglich vorhandenen baulichen Situation bestehe nicht (vgl. hierzu: Presseinformation Nr. 25/2021). Beschwerde wurde gegen diesen Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus Dezember 2021 nicht eingelegt.

Im o.g. Termin werden nun die sechs anhängigen Hauptsacheverfahren verhandelt.

Donnerstag, 25. Mai 2023 – 12:30 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück

Az. 2 A 93/21

Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme seiner Baugenehmigung für die Nutzung einer Halle als Veranstaltungshalle sowie die zugleich verfügte Nutzungsuntersagung. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat er im März 2021 Klage erhoben.

Seit 2014 hatte die Stadt Osnabrück dem Kläger die Nutzungsänderung einer Lagerhalle in Pye zu einer Veranstaltungshalle (Eventcenter) für insgesamt 500 Personen genehmigt. In der Folgezeit gab es immer wieder Beschwerden seitens der Nachbarn, insbesondere aufgrund von Lärmbelästigungen und Beeinträchtigungen des Verkehrs.

Die Stadt Osnabrück stellt in ihrer Entscheidung zur Rücknahme der Genehmigung insbesondere darauf ab, dass die Nutzung den Festsetzungen im Bebauungsplan widerspräche. So sei bei einer Überprüfung der Genehmigung aufgefallen, dass eine solche kerngebietstypische Vergnügungsstätte im vorliegend festgesetzten Gewerbegebiet nicht zulässig sei. Für den hier maßgeblichen Bebauungsplan gelte nicht - wie zuvor angenommen - die Baunutzungsverordnung in der Fassung aus dem Jahr 1990, sondern aus 1977.

Der Kläger tritt dem entgegen und meint, dass der maßgebliche Bebauungsplan unwirksam sei und die Nutzung daher noch gebietsverträglich sei.

Die mündlichen Verhandlungen sind öffentlich.

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts wird zum Ausgang der Verfahren Pressemitteilungen herausgeben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Uta Conrads

Verwaltungsgericht Osnabrück
Pressesprecherin
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Tel: 0541 314 775
Fax: 05141 5937 34001

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