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Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt am 13. November 2019 Klagen gegen die Neumarktsperrung

Presseinformation Nr. 20/2019


Mittwoch, 13.11.2019 – 10 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück

Az. 6 A 243/17 und 6 A 258/17

Die Kläger wenden sich gegen die vom Rat der Stadt Osnabrück bereits im Mai 2017 beschlossene straßenrechtliche Teileinziehung des Neumarkts, die im Ergebnis eine Sperrung des Neumarkts für den motorisierten Individualverkehr bedeutet.

Die Kläger sind Eigentümer bzw. Mieter von bebauten Grundstücken am Wallring. Sie befürchten, infolge der Neumarktsperrung mit erheblich höheren Lärm- und Abgasimmissionen belastet zu werden und sehen sich in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und in ihrem Eigentumsgrundrecht verletzt.

Die beklagte Stadt hält die Sperrung für erforderlich, um die Aufenthaltsqualität auf dem Neumarkt zu verbessern und die dortigen Anwohner zu entlasten. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Anwohner des Wallrings seien in die Wege geleitet worden.

Nachdem das Verwaltungsgericht einen vorangegangenen Eilantrag eines der Kläger im November 2017 als unzulässig abgelehnt hatte (PI Nr. 27/2017), hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht der dagegen erhobenen Beschwerde im Januar 2018 stattgegeben, weil es die Antragsbefugnis bejaht und den Antrag für zulässig erachtet hat (PI des Nds. OVG Nr. 2/2018). Aufgrund des erfolgreichen Eilantrags durfte der Neumarkt seitdem nicht gesperrt werden.

Die Pressestelle weist anlässlich einer prozessleitenden Verfügung des Vorsitzenden der 6. Kammer auf folgendes hin:

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Für Pressevertreter werden 5 Sitzplätze im Sitzungssaal reserviert. Für die Öffentlichkeit stehen 35 Sitzplätze zur Verfügung, Stehplätze und Sitzplätze auf dem Fußboden gibt es nicht. Die Verteilung der Sitzplätze erfolgt folgendermaßen:

Am Sitzungstag werden Einlasskontrollen durchgeführt. Besucher, die die Verhandlung um 10 Uhr besuchen wollen, erhalten jeweils eine nummerierte Karte mit der Ziffer 1 bis 35, die ab 9:15 Uhr ausgehändigt werden. Der Zugang zum Sitzungssaal wird neben den Verfahrensbeteiligten und ihren Prozessbevollmächtigten nur Zuhörern gewährt, die eine der zuvor ausgeteilten Karten vorweisen können. Ton-, Foto-, und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind unzulässig.

Die Pressestelle wird am Verhandlungstag eine Presseinformation zum Ausgang des Verfahrens herausgeben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.11.2019

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