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Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt am 08.06.2022 die Klage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gegen mediale Äußerungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück

Presseinformation Nr. 11/2022


Mittwoch, 08.06.2022 – 11:30 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück

Az. 1 A 199/21

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ./. Staatsanwaltschaft Osnabrück

Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage zum einen gegen Inhalte einer Pressemitteilung der Beklagten vom 9. September 2021. Diese Pressemitteilung veröffentlichte die Beklagte anlässlich der von ihr am 9. September 2021 beim BMJV in Berlin durchgeführten Maßnahme im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Financial Intelligence Unit (FIU). Zwar wurde die Pressemitteilung inzwischen von der Internetseite der Beklagten gelöscht. Gleichwohl begehrt die Klägerin die Feststellung der Rechtswidrigkeit von Teilen der Pressemitteilung.

Zum anderen begehrt die Klägerin die zukünftige Unterlassung der Äußerung der Beklagten „So groß ist unser Vertrauen nicht, dass wir glauben, sie würden uns alles freiwillig herausgeben“, die diese am Folgetag in den Medien veröffentlichen ließ, und die im Internet weiter abrufbar ist (vgl. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/staatsanwaltschaft-osnabrueck-verteidigt-razzia-in-berliner-ministerien-a-67259429-1c80-48d6-a53a-b4fc35e4865f).

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich.

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts wird eine Pressemitteilung zum Ausgang des Verfahrens herausgeben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.06.2022

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