Logo Verwaltungsgericht Osnabrück Niedersachsen klar Logo

Verwaltungsgericht Osnabrück hat über die restlichen Neumarktverfahren entschieden

Presseinformation Nr. 22/2019


Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat parallel zu den beiden am 13.11.2019 bereits mündlich verhandelten Verfahren (Az. 6 A 243/17 und 6 A 258/17, vgl. PI Nr. 21/2019) im schriftlichen Verfahren über eine weitere Klage mehrerer Kläger gegen die vom Rat der Stadt Osnabrück beschlossene Teileinziehung des Neumarktes entschieden.

Zwei dieser Klagen hatten aus den in der PI Nr. 21/2019 genannten Gründen Erfolg. Die Klagen der übrigen vier Kläger, die nicht unmittelbar am Wallring, sondern davon abgesetzt und teilweise durch andere Bebauung abgeschirmt wohnen, hat die Kammer dagegen abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, nach Auswertung der vorliegenden Unterlagen sei hier im Falle einer Neumarktsperrung weder mit gesundheitsschädlichen noch mit sonstigen unzumutbaren Lärm- oder Schadstoffimmissionen zu rechnen.

Das Urteil (Az. 6 A 263/17) ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats nach Zustellung mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.12.2019

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln