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Pressemitteilung 18/2014 vom 16.09.2014

Terminsankündigung: Sitzungstag der 1. Kammer am 23. September 2014


Terminsankündigung: Sitzungstag der 1. Kammer am 23. September 2014

Hunteburger Weg, Containerhafen Bohmte und Stift Börstel

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück verhandelt am Dienstag, den 23.09.2014, drei Verfahren, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten. Die Verhandlungen finden alle in Saal 2 des Fachgerichtszentrums statt.

1 A 81/12 und 1 A 15/14, 9:00 Uhr:

H. und L. ./. Stadt Osnabrück

Die Kläger sind Anlieger des Hunteburger Wegs und wenden sich gegen von der Beklagten, der Stadt Osnabrück, erhobene Straßenausbaubeiträge. Der Kläger des Verfahrens 1 A 81/12 ist der Ansicht, dass der Hunteburger Weg nicht ausgebaut worden wäre, wenn nicht zugleich die Stadtwerke einen Regenwasserkanal zu einem neu angelegten Regenrückhaltebecken in der Straße verlegt hätten. Darüber hinaus sei der Hunteburger Weg breiter als für die Wohnbebauung erforderlich ausgebaut worden, um den anliegenden Landwirten die Benutzung mit großen landwirtschaftlichen Maschinen zu ermöglichen. Es sei nicht einzusehen, dass die Anwohner die zusätzlichen Kosten hierfür tragen sollten.

Der Kläger des Verfahrens 1 A 15/14, ein am Hunteburger Weg ansässiger Landwirt, wendet ein, dass es nicht sein könne, dass er rund 45 % der von den Anliegern zu entrichtenden Beiträge zahlen solle, obwohl sein Hof nur über einen Privatweg mit dem Hunteburger Weg verbunden sei. Die Neue Osnabrücker Zeitung hat über den Rechtsstreit bereits in den Ausgaben vom 12.04.2012 und 23.04.2012 berichtet.

1 A 9/14, 11 Uhr:

Z. ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Der Kläger ist Inhaber eines am Mittellandkanal gelegenen Futtermittel - und Schüttguthafens und wendet sich gegen den Nichterhalt einer Subvention der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Bau einer Anlage für den Containerumschlag von Binnenschiffen auf LKW in Bohmte. Der Kläger konkurriert um die Zuwendung mit der beigeladenen Hafen Wittlager Land GmbH, deren Anteile vom Landkreis Osnabrück sowie den Gemeinden Bohmte, Bad Essen und Ostercappeln gehalten werden und die in unmittelbarer Nähe ebenfalls eine Umschlaganlage plant. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hat dem Förderantrag der Hafen Wittlager Land GmbH unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten den Vorzug gegeben.

1 A 278/12, 12:45:

Stift Börstel ./. Präsident der Klosterkammer

Der Kläger, das Stift Börstel, wendet sich gegen eine aufsichtsrechtliche Verfügung des Beklagten, den Präsidenten der Klosterkammer Hannover als Landeskommissar für die Lüneburger Klöster und Stifte. Laut Verfügung wird der Kläger angewiesen, der Beigeladenen, einer ehemaligen 88jährigen Äbtissin des Stiftes, (weiterhin) monatliche Bezüge zu gewähren. Die Beigeladene war bereits Ende Dezember 2004 in den Ruhestand getreten und hatte seither Altäbtissinnenbezüge i.H.v. 362 Euro monatlich vom Kläger erhalten. Diese Zahlungen stellte der Kläger jedoch im März 2012 ein, nachdem er erfahren hatte, dass der Beigeladenen bei einem Einbruch in deren Wohnung im Juni 2011 zwei seiner Orden (Kleiner und Großer Orden) gestohlen worden waren. Zwar konnte der Kleine Orden gefunden werden, der Große Orden jedoch nicht. Der Kläger stützte die Einstellung der Zahlung zunächst auf ein Ordensverleihungsdekret von König Georg III. von England aus dem Jahr 1765. Die Zahlung sollte erst wieder aufgenommen werden, wenn er den Orden zurück erhalte. Die Beigeladene wandte sich daraufhin an den Beklagten, der mit Verfügung vom 29.11.2012 den Kläger anwies, der Beigeladenen die Bezüge rückwirkend und für die Zukunft zu gewähren.

Der Kläger beruft sich nunmehr darauf, dass die Beigeladene keinen Anspruch auf Erhalt von Altäbtissinnenbezüge habe. Ein solcher ergebe sich weder aus der Stiftsatzung, noch aus anderen rechtlichen Gründen. Der Beklagte ist hingegen der Ansicht, dass sich ein entsprechender Anspruch aus einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 04.01.1982 ergebe.

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erstellt am:
16.09.2014

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