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erstellt am:
11.07.2012
OSNABRÜCK. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am 10.07.2012 einer Klage gegen die Verpflichtung zur Erstattung der Kosten für die Änderung der Anschlüsse von zwei Grundstücken an die öffentliche Kanalisation stattgegeben. Die Stadt Osnabrück stellte im Jahre 2010 die Abwasserkanalisation auch im Bereich der Grundstücke der Klägerin vom Mischsystem auf das Trennsystem (separate Leitungen für Regenwasser und Schmutzwasser) um, änderte aufgrund dessen die Grundstücksanschlüsse und verlangte von der Klägerin, die durch diese Maßnahmen entstandenen Kosten zu erstatten. Die gegen diese Forderung gerichtete Klage hatte Erfolg. Das Gericht hat dazu ausgeführt, dass der Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach im Jahre 2010 entstanden sei, weil die Grundstücksanschlüsse seinerzeit fertiggestellt gewesen seien. Zu diesem Zeitpunkt habe es im geltenden Satzungsrecht aber keine Rechtsgrundlage für die Forderung gegeben. Vielmehr schließe § 10 Abs. 2 der Abwasserbeseitigungssatzung in der anzuwendenden Fassung vom 24.03.2009 den geltend gemachten Erstattungsanspruch aus. Nach dieser Vorschrift habe ein Grundstückseigentümer die Kosten für die Änderung von Grundstücksanschlüssen nur dann zu tragen, wenn diese Maßnahmen durch ein Verhalten bedingt seien, das ihm zugerechnet werden müsse. Das sei hier nicht der Fall. Die Stadt Osnabrück habe die Änderung des Kanalisationssystems aus eigenem, allein von ihr zu vertretenden Entschluss veranlasst. Die jüngste Änderung der Ausschlussregelung der eben genannten Satzung komme hier nicht zum Tragen, weil sie erst mit Wirkung vom 01.01.2012, also erst nach der maßgeblichen Fertigstellung der Grundstücksanschlüsse, in Kraft getreten sei. Darauf, dass die Stadt im Rahmen der Änderung ihrer Satzung möglicherweise eine andere als die hier geltende Regelung habe treffen wollen, komme es rechtlich nicht an.
Urteile des Verwaltungsgerichts Osnabrück, 1. Kammer, vom 10.07.2012 zu den Az. 1 A 64/12 und 1 A 65/12; die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
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11.07.2012