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erstellt am:
16.04.2014
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat durch Beschluss vom heutigen Tag entschieden, dass dem Schulbezirkspersonrat bei der Niedersächsischen Landeschulbehörde (Regionalabteilung Osnabrück) für jedes Mitglied ein Personalcomputer zur Verfügung zu stellen ist. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass ein moderner Verwaltungsarbeitsplatz die Ausstattung mit einem Computer voraussetze. Das gelte auch für die Schulbezirkspersonalratsmitglieder. Die bisher vorhandenen 12 Computer für die 18 Personalratsmitglieder genügten nicht, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Jedes Personalratsmitglied sei bei seiner Tätigkeit fortlaufend auf einen Computer angewiesen, um insbesondere eMail-Anfragen zu beantworten, Entscheidungen zu verfassen und in Datenbanken sowie im Internet zu recherchieren. Auch in der Landesschulverwaltung gehöre die Ausstattung jedes Arbeitsplatzes mit einem Computer zum Standard.
Der Schulbezirkspersonalrat ist die den Schulpersonalräten übergeordnete Ebene der Personalvertretung an öffentlichen Schulen. Im vorliegenden Fall vertritt er ca. 32.000 Beschäftigte. Seine Mitglieder sind teilweise oder vollständig von ihrer Tätigkeit an den Schulen freigestellt.
(Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück, 8. Kammer, vom 15.04.2014, 8 A 1/14. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sie kann binnen eines Monats nach Zustellung mit der Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angegriffen werden.)
Bei Rückfragen zu diesem Verfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Richter am Verwaltungsgericht PaulArtikel-Informationen
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16.04.2014