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Presseinformation Nr. 26/2015 vom 16.12.2015

Umweltverbandsklage gegen Sauenstall in Salzbergen erfolgreich


Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat mit Urteil vom heutigen Tage der Klage eines Umweltverbandes (NABU) stattgegeben und eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landkreises Emsland (Beklagter) zur Nutzungsänderung eines Jungsauenstalles und zum Anbau an einen vorhandenen Stall aufgehoben. Das Vorhaben mit insgesamt 960 Schweineplätzen ist bereits realisiert worden. Der Landkreis hatte im Genehmigungsverfahren (nur) eine Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Vorprüfung) durchgeführt, war aber zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Stallbauvorhaben des beigeladenen Landwirtes nicht erforderlich sei.

Der Urteilsbegründung zufolge sei die Genehmigung deshalb rechtswidrig, weil es hier einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und nicht einer bloßen UVP-Vorprüfung bedurft hätte. Der für die UVP maßgebliche Schwellenwert von 900 Sauen sei hier entgegen der Auffassung des Beklagten und des Beigeladenen überschritten, weil auch die im Antrag genannten 220 Jungsauen als Sauen nach dem UVP-Gesetz anzusehen seien. Die versäumte UVP führe zu einem absoluten Verfahrensfehler, eine Nachholung sei nicht möglich und auch nicht erfolgt. Begründungsalternativ stellte die Kammer fest, dass auch die durchgeführte und mehrfach nachgebesserte UVP-Vorprüfung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche, weil weder die Kumulation mit bestehenden Betrieben im Außenbereich noch das nahe gelegene FFH-Gebiet und die sonstigen Kriterien des UVP-Gesetzes, wie etwa schützenswerte Tiere, hinreichend berücksichtigt worden seien. Eine Heilung der fehlerhaften UVP-Vorprüfung sei im Übrigen „im laufenden Betrieb“ nicht ergebnisoffen möglich und widerspreche europarechtlichen Vorgaben.

Das Urteil (Az. 3 A 90/13) ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg binnen eines Monats nach Zustellung angefochten werden.

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erstellt am:
16.12.2015

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