Artikel-Informationen
erstellt am:
07.10.2015
Ansprechpartner/in:
Julia Schrader
Verwaltungsgericht Osnabrück
Pressereferentin des Verwaltungsgerichts Osnabrück
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Tel: 0541 314 743
Fax: 05141 5937 34001
14.10.2015 - 9:30 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück
Az.: 5 A 390/15
S ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Der aus Somalia stammende Kläger will mit seiner Klage erreichen, dass über seinen Asylantrag entschieden wird.
Der Kläger hat bereits am 04.06.2014 einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt und ist auch persönlich zu seinem Verfolgungsschicksal angehört worden. Eine Entscheidung über den Asylantrag hat das BAMF aber bislang nicht getroffen. Nachdem der Kläger mehrfach um eine Entscheidung gebeten hatte, hat er nunmehr eine Untätigkeitsklage erhoben.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück wird zu entscheiden haben, ob eine angemessene Frist zur Entscheidung bereits verstrichen ist und ob möglicherweise ein zureichender Grund für die bislang noch fehlende Entscheidung vorliegt. Das BAMF beruft sich auf die hohe Zahl von Asylantragstellern und die sich daraus ergebende Überlastung der Mitarbeiter. Gegebenenfalls wäre auch zu prüfen, ob das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Behörde über den Asylantrag ersetzen kann bzw. muss.
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erstellt am:
07.10.2015
Ansprechpartner/in:
Julia Schrader
Verwaltungsgericht Osnabrück
Pressereferentin des Verwaltungsgerichts Osnabrück
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