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Presseinformation Nr. 10/2019

Verwaltungsgericht stellt Eilverfahren gegen Baumschnittarbeiten im Landkreis Emsland ein


Die mit großem öffentlichen Interesse verfolgten Eilverfahren der Gemeinden Hüven und Sögel gegen eine vom Landkreis Steinfurt erteilte Transportgenehmigung und gegen eine vom Landkreis Emsland erteilte naturschutzrechtliche Erlaubnis zur Durchführung von Baumschnittarbeiten sind mit Beschlüssen der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom heutigen Tage eingestellt worden.

Die Gemeinden Hüven und Sögel hatten sich mit ihren Anträgen (3 B 27/19 und 3 B 28/19) bereits am 10. Mai 2019 an das Verwaltungsgericht gewandt, weil sie den von einem Gartenbauunternehmen schon begonnenen Baumschnitt entlang der L 53 gerichtlich stoppen lassen wollten. Die Baumschnittmaßnahmen standen im Zusammenhang mit der einer Firma aus Hörstel für eine Firma aus Groningen erteilten Genehmigung für die Durchführung zweier Schwertransporte in der Zeit vom 26.04. bis 25.06.2019 von Haselünne nach Dörpen.

Nachdem der Landkreis Steinfurt die Transportgenehmigung bereits am 13. Mai 2019 aufgehoben hatte, hat auch der Landkreis Emsland am 15. Mai 2019 seine naturschutzrechtliche Verfügung bezüglich der Schneidearbeiten aufgehoben. Vorausgegangen waren außergerichtliche Einigungsgespräche aller Beteiligten im Kreishaus des Landkreises Emsland. Daraufhin haben die antragstellenden Gemeinden ihre Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht am 16. Mai 2019 zurückgenommen.

Aus diesem Grund hat das Verwaltungsgericht Osnabrück die Eilverfahren mit den heutigen Beschlüssen eingestellt. Eine Entscheidung in der Sache hat sich damit erledigt.

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erstellt am:
20.05.2019

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