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Presseinformation Nr. 03/2018 vom 06.02.2018

Gerichtsvefahren über Papenburger Wahlbeamten unstreitig beendet


Im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens haben der Papenburger Bürgermeister Jan Peter Bechtluft und sein bisheriger Stellvertreter, Erster Stadtrat Martin Lutz, wechselseitige Prozesserklärungen abgegeben, die zu einer vorzeitigen Beendigung des Wahlbeamtenverhältnisses mit Erstem Stadtrat Martin Lutz zum 30. Juni 2018 führen. Martin Lutz war von der Vertretung der Stadt Papenburg für die Zeit vom 1. April 2012 bis zum 31. März 2020 zum Ersten Stadtrat gewählt worden und hatte neben der allgemeinen Vertretung von Bürgermeister Bechtluft weiterhin die Funktionen eines Dezernenten und des Kämmerers inne.

In der heutigen mündlichen Verhandlung vor der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück zum Aktenzeichen - 3 A 328/17 - ist deutlich geworden, dass das dienstrechtliche Verfahren für beide Seiten mit erheblichen Prozessrisiken verbunden war. Zudem hätte möglicherweise ein weiteres Gerichtsverfahren zwischen den Beteiligten gedroht. Um dieses zu vermeiden und um Rechtssicherheit für beide Beteiligten herzustellen, haben Martin Lutz und Bürgermeister Jan Peter Bechtluft in der mündlichen Verhandlung Erklärungen abgegeben, die im Ergebnis zu einer vorzeitigen Beendigung des Wahlbeamtenverhältnisses führen. Über weitere Einzelheiten haben die Beteiligten Stillschweigen vereinbart. Martin Lutz und Jan Peter Bechtluft haben sich im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor der Kammer des Verwaltungsgerichts mit Handschlag verabschiedet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.02.2018

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