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Klage auf Anfechtung der Dissener Bürgermeisterwahl erfolgreich

Presseinformation Nr. 19/2019



OSNABRÜCK. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Klage des bei der Bürgermeisterwahl der Stadt Dissen a. T. W. am 26. Mai 2019 unterlegenen Kandidaten Ulrich Meyer zu Drewer durch Urteil vom heutigen Tage stattgegeben und den Rat der Stadt Dissen verpflichtet, die Wahl des Kandidaten Eugen Görlitz zum Bürgermeister für ungültig zu erklären.

Zur Begründung führte das Gericht aus, bei der Durchführung der Wahl habe eine Wahlhelferin gegen die ihr obliegende Neutralitätspflicht verstoßen, indem sie am Wahltag während ihrer Schicht im Wahllokal einen amtlichen Wahlzettel mit dem Handy fotografiert, digital ein rotes Kreuz beim Namen des später siegreichen Kandidaten, mit dem sie befreundet sei, eingefügt und dieses bearbeitete Foto in ihrem Status bei WhatsApp eingestellt habe. Durch die Veröffentlichung des bearbeiteten Fotos habe sie eine Wahlempfehlung zugunsten des später siegreichen Kandidaten abgegeben. Diese Äußerung stelle sich nicht als rein private Meinungsäußerung dar. Aus dem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu ihrer Tätigkeit als Wahlhelferin sowie insbesondere aus dem Umstand, dass sie nur in ihrer Funktion als Wahlhelferin Zugriff auf die amtlichen Stimmzettel hatte, ergebe sich, dass sie diese Äußerung in amtlicher Funktion getätigt habe.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme sei die Kammer zudem überzeugt davon, dass zumindest dieselbe Wahlhelferin auch Wähler im Wahllokal direkt angesprochen und teils direkt, teils indirekt zur Wahl des Kandidaten Eugen Görlitz aufgefordert habe.

Wegen des knappen Wahlergebnisses mit einer Differenz von gerade einmal 28 Stimmen bestehe auch die konkrete Möglichkeit, dass die unzulässigen Wahlbeeinflussungen für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten.

Das Urteil (1 A 172/19) ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2019

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