Artikel-Informationen
erstellt am:
10.10.2025
Ansprechpartner/in:
Frau Uta Conrads
Verwaltungsgericht Osnabrück
Pressesprecherin
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Tel: 0541 314 775
Fax: 05141 5937 34001
Nach der gestern vor Ort durchgeführten Verhandlung haben sich die Beteiligten auf die Sperrung eines kürzeren Abschnitts der Bergstraße in Bad Iburg zum Schutz der jährlich stattfindenden Amphibienwanderung geeinigt. Hintergrund war die Klage eines Gewerbetreibenden gegen die Straßensperrung im Frühjahr dieses Jahres (1 A 126/25; vgl. die Presseinformation Nr. 16/2025 vom 29.9.2025).
Der Landkreis Osnabrück hatte auf Antrag des beigeladenen NABU e.V. mit Anordnung vom 10. Januar 2025 seine straßenverkehrsbehördliche Zustimmung zur Sperrung der Bergstraße in Bad Iburg vom 1. Februar bis zum 30. April 2025 (jeweils von 18:00 Uhr - 8:00 Uhr) erteilt. Die Maßnahme sei wegen der in diesem Zeitraum stattfindenden „Krötenwanderung“ erforderlich und angemessen. In den Jahren zuvor waren sog. Krötenzäune aufgebaut worden. Die Amphibien wurden in Eimern gesammelt und von Ehrenamtlichen des Beigeladenen auf die andere Straßenseite getragen.
Der Kläger ist Anlieger des betroffenen Straßenabschnitts. Er betreibt dort eine Forellenzucht mit Handel einschließlich Direktvermarktung. Er hat gegen die Straßensperrung am 17. Februar 2025 Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt. Dieser hatte bereits Erfolg (vgl. Beschluss der Kammer vom 28.3.2025, 1 B 10/25; hierzu: Presseinformation Nr. 8/2025). Das Gericht hatte im Eilverfahren entschieden, die Anordnung vom 10. Januar 2025 sei unverhältnismäßig und unbestimmt.
Nach Ablauf des Monats April 2025 hat der Kläger das Verfahren für erledigt erklärt. Der beklagte Landkreis hat sich der Erledigungserklärung nicht angeschlossen und begehrt die Feststellung, dass die Straßensperrung rechtmäßig gewesen ist.
Nachdem die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den streitgegenständlichen Teil der Bergstraße gestern in Augenschein genommen hatte, konnten die Beteiligten nun einen Vergleich schließen: So wird die Bergstraße hiernach für Februar bis April 2026 (maximal vier Wochen, nur bei entsprechender Feuchtigkeit und Temperatur ab 5 Grad Celsius, 18:00 Uhr – 8:00 Uhr) südlich von der südlichen Betriebszufahrt des Klägers bis zur Abzweigung „Am Freeden“ gesperrt. Die Zufahrt zu seinem Grundstück aus nördlicher Richtung – die zuvor aufgrund der Straßensperrung nicht möglich war – bleibt erhalten. Die Kosten des Verfahrens übernimmt der beklagte Landkreis. Im Anschluss an die Amphibienwanderung 2026 werden die Beteiligten die Folgen dieser – verkürzten - Straßensperrung auswerten und die Regelungen für die Folgejahre ggf. anpassen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.10.2025
Ansprechpartner/in:
Frau Uta Conrads
Verwaltungsgericht Osnabrück
Pressesprecherin
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
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