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Bürgermeister der Stadt Bersenbrück gewährt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Akteneinsicht bis Ende August 2020 - Verwaltungsgericht stellt Klageverfahren ein

Presseinformation Nr. 12/2020


OSNABRÜCK. Im Laufe der heutigen mündlichen Verhandlung (Az. 5 A 4/20, s. auch Presseinformation des Gerichts Nr. 10/2020) hat der beklagte Bürgermeister der Stadt Bersenbrück erklärt, der klagenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bis Ende August 2020 Akteneinsicht in die Verwaltungsvorgänge zum Flächentausch von Flächen in Woltrup-Wehbergen gegen Flächen in Ahausen-Sitter sowie in die von der Stadt Bersenbrück erstellten Aktenteile, auf deren Grundlage die Samtgemeinde Bersenbrück die Veranlagung und Erhebung der Anliegerbeträge für die Straße „Im Grunde“ durchführt und bereits durchgeführt hat, zu gewähren. Das weitere Akteneinsichtsgesuch der Kläger in Bezug auf die Vorgänge zur Anlage einer „Gartenfläche“ an der Bramscher Straße hatte sich bereits vor dem Termin der mündlichen Verhandlung durch Akteneinsichtnahme in eine vom Beklagten zur Verfügung gestellte Handakte erledigt.

In der mündlichen Verhandlung erklärten die beteiligten Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, das Gericht wird das Verfahren nunmehr durch Beschluss einstellen und über die Kostenverteilung entscheiden. Eine Entscheidung in der Sache erfolgt nicht mehr.

Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck gebracht, dass die Kläger den für ein kommunalverfassungsrechtliches Akteneinsichtsgesuch erforderlichen Überwachungszweck jedenfalls im gerichtlichen Verfahren hinreichend dargelegt hätten.

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erstellt am:
20.07.2020

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