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Presseinformation 19/2011 vom 12.07.2011

Wassernutzung am Gut Sandfort


Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat heute die Klage eines Ehepaares, das Eigentümer von am Gut Sandfort (Osnabrück Voxtrup) gelegenen Flurstücken ist, gegen die Stadt Osnabrück verhandelt. Die Kläger machten Ansprüche auf unentgeltliche Abwasserabnahme gegen die Stadt und teilweise unentgeltliche Frischwasserbelieferung durch die Stadtwerke Osnabrück geltend. Sie hatten ihre Klage mit Verträgen aus 1906 bis 1909 begründet, in denen die Stadt Osnabrück dem ehemaligen Rittergutsbesitzer das Recht eingeräumt hatte, sein Abwasser in die Kanalisationsanlagen der Stadt einzuleiten und frisches Wasser aus der Rohrleitung der Stadt zu entnehmen. Im Gegenzug hatte der Rittergutsbesitzer der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, auf seinen Grundstücken bestimmte Wasserrohrleitungen zu verlegen, Wasserwerksanlagen zu betreiben und Regenwasserkanäle zu unterhalten. Die Rechte zugunsten der Stadt und der Stadtwerke sind seitdem im Grundbuch eingetragen und werden auch bis heute von der Stadt sowie den Stadtwerken wahrgenommen. Die Stadtwerke Osnabrück haben in der heutigen mündlichen Verhandlung unter Widerrufsvorbehalt erklärt, die Kläger jährlich kostenlos mit einer Frischwassermenge von 500 m³ pro Jahr zu beliefern und sie darüber hinaus von ihren Abwassergebühren freizustellen. Im Gegenzug behält insbesondere die Stadtwerke Osnabrück AG die Möglichkeit, die Flächen der Kläger zur städtischen Wasserversorgung weiterhin zu nutzen; aus diesem Wasservorkommen wird ein relevanter Anteil der Osnabrücker Trinkwasserversorgung sichergestellt.

Az.: 1 A 85/11

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.07.2011

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