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Presseinformation Nr. 13/2016 vom 19.08.2016

Terminsankündigung: Tragen eines Niqab am Abendgymnasium


Az.: 1 B 81/16

K. ./. Abendgymnasium Sophie Scholl, vertreten durch den Schulleiter

Das Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt am Montag, den 22.08.2016, um 15 Uhr in einer nichtöffentlichen Anhörung ein Eilverfahren, in dem sich die Antragstellerin, eine Muslima, gegen den Widerruf ihrer Zulassung zum Abendgymnasium wendet. Sie war dort durch Bescheid aus April 2016 aufgenommen worden. Diese Aufnahmeentscheidung hat das Abendgymnasium (Antragsgegner) jetzt widerrufen, weil sich die Antragstellerin als Muslima aus religiösen Gründen verpflichtet sieht, einen Niqap, einen gesichtsverhüllenden Schleier, zu tragen. Sie erklärte sich zwar bereit, ihre Identität durch Aufhebung der Verschleierung zu Unterrichtsbeginn vor einer weiblichen Beschäftigen der Schule offen zu legen, möchte aber weiterhin verschleiert am Unterricht teilnehmen. Unter diesen Bedingungen sieht sich die Schule nicht in der Lage, die Antragstellerin weiter zu unterrichten.

Das persönliche Erscheinen der Antragstellerin ist angeordnet. Da der Erörterungstermin nicht öffentlich ist, sind Pressevertreter in der Verhandlung selbst nicht zugelassen. Es besteht jedoch im Anschluss an den Termin die Möglichkeit der mündlichen Erläuterung.

Eine schriftliche Presseinformation über das Ergebnis der Verhandlung wird voraussichtlich am Dienstag, den 23.08.2016, erteilt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

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