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Verwaltungsgericht stellt Eilverfahren gegen Schließung des Schlachthofs in Sögel ein

Presseinformation Nr. 21/2020


OSNABRÜCK. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mit Beschluss vom heutigen Tage das am letzten Freitag, dem 9. Oktober 2020, eingegangene Eilverfahren (Az. 3 B 69/20) der Schlachthofbetreiberin gegen die vom Landkreis Emsland am 7. Oktober verfügte und für sofort vollziehbar erklärte Schließung eingestellt, nachdem diese ihren Eilantrag mit Schriftsatz von gestern zurückgenommen hatte.

Hintergrund sind die zwischen den Beteiligten geführten Einigungsgespräche über eine eingeschränkte Wiederaufnahme des Schlachtbetriebs. Weitere Einzelheiten zu der Einigung müssten bei der Pressestelle des Landkreises Emsland oder der Schlachthofbetreiberin selbst erfragt werden.

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erstellt am:
13.10.2020

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