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Verwaltungsgericht gibt Klagen gegen Baugenehmigung für ein Restaurant mit Holzkohlegrill in Georgsmarienhütte statt

Presseinformation 11-2026


OSNABRÜCK. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat auf die heutige mündliche Verhandlung in den Verfahren 2 A 97/24 und 2 A 98/24 den Klagen zweier Nachbarn gegen eine vom beklagten Landkreis Osnabrück im Jahr 2023 erteilte Baugenehmigung für das von dem Beigeladenen zu 1) in Georgsmarienhütte betriebene Restaurant mit Holzkohlegrill stattgegeben und die Baugenehmigung aufgehoben. Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete bereits über den Streit (vgl. Artikel vom 17.04.2024: „Geruchsbelästigung: Döner-Imbiss MCHan in Georgsmarienhütte droht neuer Ärger“).

In ihrem heutigen Urteil hat die 2. Kammer im Wesentlichen ausgeführt, die angefochtene Baugenehmigung verletze nachbarschützende Vorschriften und damit die Kläger in ihren Rechten. Die Baugenehmigung unterliege bereits deshalb der Aufhebung, weil es der Beklagte versäumt habe, wegen der von Beschwerden Dritter aufgezeigten Geruchsimmissionen des Restaurants ein Immissionsschutzgutachten im Genehmigungsverfahren einzuholen oder zumindest eine Prognose zu den zu erwartenden Geruchsimmissionen anzustellen. Durch den dadurch im Genehmigungsverfahren nicht bewältigten Immissionskonflikt werde bereits das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot verletzt. Des Weiteren werde der für Wohn-/Mischgebiete, Kerngebiete mit Wohnen und urbane Gebiete anzunehmende Immissionsrichtwert von dem Restaurantbetrieb auch tatsächlich nicht eingehalten. Unter Auswertung eines in einem vor dem Landgericht Osnabrück geführten Verfahren eingeholten Gutachtens zu den durch den Holzkohlegrill im Restaurant verursachten Gerüchen aus Juli 2025 komme die Kammer zu dem Schluss, dass die Werte, die an den die Kläger betreffenden Messstellen ermittelt wurden, den von der „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) für Geruchsimmissionen festgelegten Immissionsrichtwert teils deutlich überschreiten würden. Auch unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sei nicht davon auszugehen, dass trotz Überschreitung der Immissionswerte keine erhebliche Belästigung vorliege.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können innerhalb von einem Monat nach Zustellung mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.07.2026

Ansprechpartner/in:
Herr Stephan Waltke

Verwaltungsgericht Osnabrück
Pressesprecher
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Tel: 0541314736

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