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Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt Streit zwischen Ratsmitglied und Bad Iburger Bürgermeisterin

Presseinformation Nr. 15/2019


Mittwoch, 23.10.2019 – 9:30 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück

Az. 1 A 21/19

Der Kläger, ein Mitglied der Wählergemeinschaft Bad Iburg/Glane (WBG), begehrt die Unterlassung von Äußerungen der Bad Iburger Bürgermeisterin, in denen diese ihm vorwerfe, er habe sich wiederholt frauenfeindlich und missbilligend über Mitarbeiterinnen der Stadt geäußert (vgl. auch die Berichterstattung in der NOZ u.a. vom 20.03.2019).

Hintergrund des Streits ist eine E-Mail des Klägers aus November 2018 an die Bürgermeisterin und die in der Stadt Bad Iburg für die Neuverhandlung des Trägervertrages mit der katholischen Kirchengemeinde zuständige Sachbearbeiterin, in der der Kläger die ehrenamtliche Tätigkeit dieser Mitarbeiterin für die Kirchengemeinde thematisiert.

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts wird eine Presseinformation zum Ausgang des Klageverfahrens herausgeben, die Pressesprecherin steht nach der Verhandlung für Fragen zur Verfügung.




Artikel-Informationen

erstellt am:
21.10.2019

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