Logo Verwaltungsgericht Osnabrück Niedersachsen klar Logo

Eilanträge gegen die Baugenehmigung zur Errichtung eines Boardinghauses an der Johannisstraße in Osnabrück bleiben erfolglos

Presseinformation Nr. 01/2020


Mit Beschlüssen vom heutigen Tage hat die 2. Kammer des Verwaltungs­ge­richts Osnabrück die Eilanträge zweier Nachbarn (Antragsteller) gegen eine der Bei­ge­la­denen erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Boardinghauses in Osnabrück ab­ge­lehnt.

Mit der Baugenehmigung aus Oktober 2019 hatte die Stadt Osnabrück (Antragsgegnerin) der Beigeladenen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Boardinghauses mit 16 Appartements unter der Anschrift Johannisstraße 85a erteilt und zugleich eine Befreiung von den Festsetzungen des dort geltenden Bebauungsplans wegen der Überschreitung der maximalen Anzahl der Vollgeschosse auf dem mittleren Grundstücksteil um ein Voll­ge­schoss auf zwei Vollgeschosse ausgesprochen. Hiergegen hatten die Antragsteller, bei denen es sich um die Eigentümer der unmittelbar an das Vorhabengrundstück an­gren­zen­den Grundstücke handelt, Widerspruch erhoben und vor Gericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche gestellt.

Zur Begründung der ablehnenden Entscheidungen führte die Kammer im Wesentlichen aus, die Bauge­nehmigung verstoße nicht gegen nachbarschützende Vor­schriften, auf die sich die Antrag­steller allein berufen könnten. Insbesondere komme den Fest­setzungen des Be­bauungs­­plans, von denen hier eine Befreiung erteilt worden sei, keine nachbarschützende Funktion zu. Demnach sei hier nur maßgeblich, ob die erteilte Befreiung das nachbarliche Rücksicht­nahmegebot verletze. Dies sei hier nicht der Fall. Das geplante Bauvorhaben entfalte insbe­son­dere keine erdrückende Wirkung und schaffe auch keine unzumutbaren Einsichts­möglichkeiten zulasten der benachbarten Grundstücke der Antragsteller.

Die Beschlüsse (2 B 22/19 und 2 B 23/19) sind noch nicht rechtskräftig und können binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.01.2020

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln