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Chronik des Verwaltungsgerichts Osnabrück

Das Verwaltungsgericht Osnabrück nach 1945

Die Geschichte des Verwaltungsgerichts Osnabrück nach 1945 beginnt mit der Verordnung des Oberpräsidenten der damaligen Provinz Hannover vom 17. August 1946 ( ABl. Hannover Nr. 1541, S. 1532 ), wonach Bezirksverwaltungsgerichte für die Regierungsbezirke Hannover, Hildesheim, Osnabrück, Lüneburg, Stade und Aurich am 15. September 1946 ihre Tätigkeit aufnehmen sollten. Diesem Datum kommt insbesondere deshalb Bedeutung zu, weil § 4 der Verordnung bestimmte, dass die Bezirksverwaltungsgerichte und ihre Mitglieder nur dem Gesetz unterworfen sind und der Regierungspräsident nicht Mitglied des Verwaltungsgerichts sein darf. Damit wurden die Bezirksverwaltungsgerichte aus der Verwaltung ausgegliedert. Die Bezirksverwaltungsgerichte waren einem Präsidenten unterstellt, dem zwei Vizepräsidenten zugeordnet waren. Sie entschieden in der Besetzung mit dem Präsidenten bzw. dem Vizepräsidenten, einem weiteren Berufsrichter und drei Laienbeisitzern. Das heute maßgebliche Verhältnis zwischen Berufs- und Laienrichtern (3:2) wurde erst durch die VwGO geändert.

Das Bezirksverwaltungsgericht Osnabrück, das seinen Sitz zunächst in den Räumen des Regierungspräsidiums hatte, begann seine Tätigkeit mit einer Sitzung am 18.05.1947. Das Gericht hatte im Jahre 1947 eine Kammer und war mit vier Richtern besetzt.

Die Verordnung Nr. 165 bestimmte, dass die Rechtsprechung in der Britischen Zone durch die Landesverwaltungsgerichte im ersten und das Oberverwaltungsgericht im zweiten Rechtszug ausgeübt werden sollte. Dies hatte zur Folge, dass das Land Niedersachsen durch die Verordnung vom 28. März 1949 ( GVBl. 1949, S. 68 ) das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit Wirkung vom 01. April 1949 einrichtete . Mit Verordnung vom 31. März 1949 ( GVBl. 1949, S. 76 ) wurden zum 01. Mai 1949 drei Landesverwaltungsgerichte in Hannover, Braunschweig und Oldenburg mit Auswärtigen Kammern am Sitz der Regierungsbezirke Osnabrück, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Aurich errichtet.

Bei den Auswärtigen Kammern Osnabrück des Verwaltungsgerichts Hannover war zunächst eine Kammer tätig. Zum Januar 1955 wurde die 2. Kammer eingerichtet. Im selben Jahr bezogen die Kammern Diensträume in der zweiten Etage im neu errichteten Behördenhaus Hakenstraße 15, das im übrigen - bis heute - das Staatliche Baumanagement Osnabrück (früher: Staatshochbauamt) und damals zudem noch das Katasteramt beherbergte. Zum August 1966 wurden die 3. Kammer und zum Juli 1980 die 4. Kammer eingerichtet.

Durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur VwGO vom 12. März 1981 ( GVBl. 1981, S. 29 ) wurden die Auswärtigen Kammern Osnabrück mit Wirkung vom 01. April 1981 dem Verwaltungsgericht Oldenburg zugeordnet. Das Gericht wurde im Oktober 1987 um eine 5. Kammer und im September 1992 um eine 6. Kammer erweitert.

Die Auswärtigen Kammern wurden von einem Geschäftsführenden Richter geleitet.

Die Vergrößerung des Gerichts um zusätzliche Kammern und die damit verbundene Erweiterung des Personalbestandes führten dazu, dass die dem Gericht zur Verfügung stehenden Räume im Behördenhaus den Bedarf nicht deckten, so dass zunächst vorübergehend Räumlichkeiten in dem unmittelbar dem Behördenhaus benachbarten "Nikolaizentrum" und ab 01. September 1987 bis zum Februar 1995 zwei Etagen im Haus Alte Synagogenstraße 2 angemietet wurden. Nachdem das Behördenhaus in den Jahren 1992 bis 1995 um einen Anbau erweitert worden war, in dem das Gericht zwei Etagen besetzen konnte, konnte die Nebenstelle in der Alten Synagogenstraße aufgegeben werden. Der Umzug erfolgte am 25. Februar 1995, so dass seitdem das gesamte Gericht wieder unter einem Dach vereinigt ist.

Durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur VwGO und zur Finanzgerichtsordnung sowie der Niedersächsischen Disziplinarordnung vom 01. Februar 1993 (GVBl. 1993, S. 40) wurden die Auswärtigen Kammern Osnabrück des Verwaltungsgerichts Oldenburg mit Wirkung vom 01. Juli 1993 zum selbständigen Verwaltungsgericht Osnabrück. Dessen erster Präsident war der seit August 1982 bereits als Geschäftsführender Richter am Gericht tätige Werner Schlukat. Seit September 2003 bekleidet Ulrich Schwenke dieses Amt.

Im November 2011 begannen große Umbaumaßnahmen im Behördenhaus Hakenstraße 15. Nach deren Abschluss insbesondere des Erdgeschosses war ein Fachgerichtszentrum entstanden, in das zunächst im März 2012 das Arbeitsgericht Osnabrück und dann auch im Juli 2012 das Sozialgericht Osnabrück einzogen.

Aufgrund der seit dem Jahr 2015 stetig ansteigenden Klageeingänge in Asylverfahren erhielt das Gericht im Oktober 2016 mit der 7. Kammer eine zusätzliche Kammer, die im Wesentlichen für das Asylrecht (Land Syrien) und das Ausländerrecht zuständig ist.

Die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Osnabrück erstreckt sich (bereits seit Zuordnung der auswärtigen Kammern zum Verwaltungsgericht Oldenburg im Jahre 1981) auf die Landkreise Emsland, Grafschaft Bentheim und Osnabrück sowie die Stadt Osnabrück.

Am Gericht arbeiten zur Zeit 25 Richterinnen und Richter sowie 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nachgeordneten Dienstes (jeweils teilweise in Teilzeit).

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