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Grußwort des Präsidenten

Liebe Besucherin, lieber Besucher!

Der Schutz der Grundrechte des Grundgesetzes obliegt nicht – wie gemeinhin oft angenommen wird – in erster Linie dem Bundesverfassungsgericht: Die Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte überprüfen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns und die Einhaltung der Grundrechte durch die Behörden.

Die Richterinnen und Richter treffen ihre Entscheidungen hierbei unabhängig und sind nur an Gesetz und Recht gebunden.

Fühlen sich Bürgerinnen und Bürger durch eine sie betreffende Entscheidung oder Unterlassung einer Verwaltungsbehörde in ihren Rechten verletzt, können sie diese von den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen. Der Schutz der Grundrechte des Grundgesetzes und die Gewährleistung des ebenfalls verfassungsrechtlichen Gebots des effektiven Rechtsschutzes obliegt damit in erster Linie den Verwaltungsgerichten.

Diese Aufgabe der Rechtsschutzgewährung in rechtlichen Streitigkeiten, die typischerweise in einem Konflikt zwischen Bürger und Staat wurzeln, nimmt für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Grafschaft Bentheim, im Landkreis Emsland, in der Kreisfreien Stadt Osnabrück und im Landkreis Osnabrück das Verwaltungsgericht Osnabrück mit sechs Kammern, denen jeweils mindestens drei Berufsrichterinnen und Berufsrichter angehören, sowie mit Fachkammern für das Beamtendisziplinar- und das Personalvertretungsrecht, wahr.

Ich freue mich über Ihr Interesse am Verwaltungsgericht Osnabrück. Mit den kurzen Informationen auf den hier zusammengestellten Seiten möchten wir Ihnen zeigen, welches die Grundlagen der Rechtsschutzgewährung sind.

Auf den folgenden Seiten finden Sie einige Informationen über das Gericht und seine Aufgabenverteilung sowie über das gerichtliche Verfahren im Allgemeinen.

Angeboten werden weiterhin einige Links, die Ihnen weiterführende Informationen anbieten können, um Fragen beantworten zu helfen.

Über unsere Rechtsantragstelle (Tel.: 0541/314-778 oder -786) sind wir auch persönlich anzusprechen, wobei eine Rechtsberatung hier nicht erfolgen darf.

Falls gleichwohl einzelne Gesichtspunkte in diesem Rahmen ungeklärt bleiben, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Auch für Anregungen und Wünsche, die dieses Informationsangebot betreffen, sind wir offen und dankbar.

Mit herzlichen Grüßen

Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser


Fachgerichtszentrum Osnabrück Bildrechte: Verwaltungsgericht Osnabrück
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