Logo Verwaltungsgericht Osnabrück Niedersachsen klar Logo

Presseinformation Nr. 03/2016 vom 17.03.2016

Eilantrag gegen Windpark Bühnerbach in Neuenkirchen erfolgreich


Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück dem Eilantrag des Umweltforums Osnabrücker Land e.V. (Antragsteller) stattgegeben. Es hat die aufschiebende Wirkung der im Dezember 2015 erhobenen Klage des Antragstellers gegen die dem Beigeladenen vom Landkreis Osnabrück (Antragsgegner) erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs GE-120 mit einer Nennleistung von 2,75 Megawatt je Anlage, einer Nabenhöhe von 139 m, einem Rotordurchmesser von 120 m und einer Gesamthöhe von 199 m in Neuenkirchen wiederhergestellt.

Der Beschluss ist das Ergebnis einer Interessenabwägung, nach der das Interesse des Antragstellers daran, dass mit den Baumaßnahmen zur Errichtung des Windparks bis zum Abschluss des Klageverfahrens nicht begonnen werde, überwiege. Der Ausgang des Klageverfahrens sei offen. Der Antragsteller habe umfangreich vorgetragen, es stellten sich zahlreiche komplexe europarechtliche, natur- und artenschutzrechtliche Fragen, deren Beantwortung im Eilverfahren, in dem es regelmäßig zu einer summarischen Prüfung komme, nicht erfolgen könne. Insbesondere die Frage, ob durch das Vorhaben geschützte oder streng geschützte Vogelarten - Uhu, Waldschnepfe und Feldlerche - und ob Fledermausvorkommen - die Breitflügelfledermaus, der Große Abendsegler, der Kleine Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die Zwergfledermaus - unzumutbar beeinträchtig würden, sei voraussichtlich nur durch die Einholung von Sachverständigengutachten zu klären.

Aus dem grundgesetzlich garantierten Gebot des effektiven Rechtsschutzes sei es hier geboten, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, die zur Folge haben könnten, dass gewichtige, auch unionsrechtliche Gemeinwohlbelange des Umweltschutzes beeinträchtigt würden.

Der Beschluss (Az. 3 B 1/16) ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln