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Presseinformation Nr. 19/2015 vom 07.10.2015

Terminsankündigung: Untätigkeitsklage eines Asylbewerbers gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge


14.10.2015 - 9:30 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück

Az.: 5 A 390/15

S ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Der aus Somalia stammende Kläger will mit seiner Klage erreichen, dass über seinen Asylantrag entschieden wird.
Der Kläger hat bereits am 04.06.2014 einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt und ist auch persönlich zu seinem Verfolgungsschicksal angehört worden. Eine Entscheidung über den Asylantrag hat das BAMF aber bislang nicht getroffen. Nachdem der Kläger mehrfach um eine Entscheidung gebeten hatte, hat er nunmehr eine Untätigkeitsklage erhoben.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück wird zu entscheiden haben, ob eine angemessene Frist zur Entscheidung bereits verstrichen ist und ob möglicherweise ein zureichender Grund für die bislang noch fehlende Entscheidung vorliegt. Das BAMF beruft sich auf die hohe Zahl von Asylantragstellern und die sich daraus ergebende Überlastung der Mitarbeiter. Gegebenenfalls wäre auch zu prüfen, ob das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Behörde über den Asylantrag ersetzen kann bzw. muss.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.10.2015

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