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Pressemitteilung 13/2014 vom 16.06.2014

Terminsankündigung: Klage eines EU-Bürgers gegen den Verlust der Freizügigkeit


Mündliche Verhandlung am 23. Juni 2014, 9:00 Uhr, im Fachgerichtszentrum Osna­brück, Erdgeschoss, Sitzungssaal 2

Az: 5 A 30/13

P. ./. Landkreis Osnabrück

Das Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt am 23.06.2014 um 09:00 Uhr in Saal 2 des Fachgerichtszentrums die Klage eines in Deutschland lebenden EU-Bürgers, der sich gegen die Feststellung des Verlustes seines Rechtes auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet durch den beklagten Landkreis wendet. Er greift auch die gleichzeitig verhängte Sperrfrist von fünf Jahren für die weitere Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland an. Für den Fall der nicht freiwilligen Ausreise wurde ihm die Abschiebung angedroht.

Der Beklagte begründet seine Entscheidung mit einer vom Kläger ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und stützt seine Entscheidung auf das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU). Der Kläger war bereits im Jahr 2010 mit Urteil des Landgerichts Hannover wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Er wurde im Dezember 2013 aus der Haft entlassen, nachdem er die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe voll verbüßt hatte. Der Beklagte geht von einer (Wiederholungs-) Gefahr aus.

Der Kläger wendet gegen die Entscheidung des Beklagten ein, an die Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit seien erhöhte Anforderungen zu stellen, zumal er sich schon seit vielen Jahren im Bundesgebiet aufhalte und hier auch eine Frau und zwei Kinder habe. Er sei in Deutschland wirtschaftlich gut integriert, da er selbständiger Handwerker sei. Zudem liege die einmalige Tat beinahe acht Jahre zurück.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.06.2014

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