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Presseinformation 22/2011 vom 09.08.2011

Gebührensatz der Stadt Lingen für Schmutzwasser unwirksam


Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat heute einer Klage stattgegeben, mit der sich die Kläger gegen ihre Heranziehung zu Abwassergebühren für Schmutzwasser durch die Stadt Lingen für die Jahre 2010 und 2011 gewandt haben. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Gebührenerhebung von den Klägern rechtswidrig ist, weil die Abwassergebührensatzung der Stadt Lingen im Hinblick auf den Gebührensatz für Schmutzwasser unwirksam ist.

Hintergrund ist, dass die Dralon Faserwerke GmbH ihr Abwasser über eine Druckrohrleitung zur Kläranlage der Stadt Lingen leitet und mit dieser einen Sondereinleitervertrag über das hierfür zu zahlende Entgelt geschlossen hat. Das Unternehmen ist als im Stadtgebiet ansässiger Gewerbebetrieb jedoch gebührenpflichtig. Die Stadt Lingen hätte daher die Dralon Faserwerke GmbH als Gebührenschuldner in ihrer Gebührenkalkulation berücksichtigen müssen. Die mit dem Unternehmen vereinbarte vertragliche Ausnahme von der Gebührenpflicht verletzt die Gleichbehandlung aller Gebührenpflichtigen und führt – unter Zugrundelegung des geltenden Satzungsrechts – zu einer nicht gerechtfertigten erheblichen Mehrbelastung der übrigen Gebührenzahler.

Das Urteil ist mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anfechtbar.

Aktenzeichen: 1 A 73/11

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.08.2011

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