Logo Verwaltungsgericht Osnabrück Niedersachsen klar Logo

Presseinformation Nr. 19/2016 vom 18.11.2016

Steigende Asylverfahren und neue Kammer am Verwaltungsgericht Osnabrück


Im Oktober 2016 hat das Verwaltungsgericht Osnabrück eine neue Kammer erhalten, die inzwischen mit einem Vorsitzenden und zwei Berichterstatter/-innen voll besetzt ist und ihre Arbeit aufgenommen hat. Es handelt sich um die 7. Kammer, deren Vorsitz der Mitte Oktober zum Vorsitzenden ernannte Richter am Verwaltungsgericht Andreas Specht innehat. Die 7. Kammer ist neben der 5. Kammer im Wesentlichen für das Asylrecht und hier das Land Syrien zuständig.

Hintergrund der personellen Verstärkung des Gerichts sind die weiterhin stark ansteigenden Klageeingänge in Asylverfahren, die das Land dazu veranlasst hatten, die Gerichte bereits über den 1. Nachtragshaushalt 2015 und den Haushalt 2016 personell zu verstärken (vgl. PI des Nds. Justizministeriums vom 16.09.2016 „Die Belastung und Ausstattung der niedersächsischen Justiz“). Neben der Neugründung einer Kammer hat das Verwaltungsgericht Osnabrück auch personelle Verstärkung aus der ordentlichen Justiz im Wege jeweils einer befristeten Abordnung im richterlichen Dienst und nichtrichterlichen Dienst (Serviceeinheiten) bekommen. Insgesamt befassen sich von den derzeit 20 am Gericht beschäftigten und anwesenden Richterinnen und Richtern inzwischen 6 Richter/-innen nahezu ausschließlich mit dem Asyl- und Ausländerrecht. Trotz der genannten personellen Verstärkung ist die Arbeitsbelastung der Richterinnen und Richter in Osnabrück weiterhin auch im Landesvergleich überdurchschnittlich hoch und liegt nach der Belastungsstatistik Pebb§y-Fach derzeit bei 1,53, weshalb das Gericht auch zukünftig auf personelle Verstärkung hofft.

Die Eingangszahlen in Asylsachen haben sich beim örtlichen Verwaltungsgericht wie folgt entwickelt: Seit Januar 2016 bis Mitte November 2016 sind bereits rund 1880 Klagen und 440 einstweilige Rechtsschutzverfahren, insgesamt also 2320 Asylverfahren, eingegangen. Es ist davon auszugehen, dass die Eingangszahlen weiterhin deutlich ansteigen werden, da aus Mitteilungen des BAMF hervorgeht, dass auch dort die Anzahl der Entscheidungen kontinuierlich steigt (vgl. PI vom 12.10.2016 „Trendwende im Bundesamt ist erreicht“), was unmittelbaren Einfluss auf den Anstieg der Klageeingänge auch am hiesigen Gericht haben wird.

Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2015 waren es „nur“ insgesamt 1067 Eingänge in Klageverfahren und einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

Den größten Anteil machen derzeit die Klagen von Syrern aus, denen durch das BAMF regelmäßig zwar wegen des Bürgerkriegs in Syrien subsidiärer Schutz gewährt wird, die jedoch mit ihren Klagen die Anerkennung als Flüchtling erreichen wollen. Seit Jahresbeginn sind rund 550 solcher Klagen von Syrern eingegangen. Vorteil der Flüchtlingsanerkennung ist insbesondere die Möglichkeit des Familiennachzugs und die gewährte Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre anstatt einem Jahr bei Gewährung des subsidiären Schutzes. Auch einen großen Anteil haben Klagen und einstweilige Rechtsschutzverfahren von Asylsuchenden aus Albanien (bislang insgesamt 177 Eingänge), Afghanistan (bislang 102 Eingänge) und dem Irak (97 Eingänge).

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.11.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln