Logo Verwaltungsgericht Osnabrück Niedersachsen klar Logo

Presseinformation Nr. 18/2017 vom 24.05.2017

Umweltverbandsklage gegen Umlegung des Eggermühlenbaches in der Gemeinde Nortrup erfolgreich


Mit Urteil vom 23.05.2017 hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Os­nabrück der Klage eines Umweltverbandes, des Umweltforums Osnabrücker Land e.V., stattgegeben. Es hat die angefochtene Plangenehmigung aus August 2012 aufgehoben, mit der der Landkreis Osnabrück (Beklagte) der Gemeinde Nortrup (Beigeladene) gestattet hatte, den östlichen Arm des Eggermühlenbaches auf einer Strecke von ca. 700 m umzulegen. Hintergrund der Umlegung ist die Erweiterung des ortsansässigen fleischverarbeitenden Betriebes.

Zur Begründung führte das Gericht aus, vor Genehmigung der als Ausbaumaßnahme einzustufenden Umlegung des Baches hätte eine allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (UVP-Vorprüfung) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt werden müssen. Entgegen der Ansicht des Beklagten stelle die Umlegung des Baches keinen naturnahen Ausbau eines Gewässers dar mit der Folge, dass auf eine UVP-Vorprüfung verzichtet werden könne. Ein naturnaher Ausbau liege nur dann vor, wenn die Ausbaumaßnahme die Bedingungen der Natur berücksichtige und sich in die vorhandene Natur einfüge. Dies sei hier schon deswegen zu verneinen, weil der östliche Arm des Baches auf einer Strecke von 700 m vollständig beseitigt und damit ein vorhandenes und natürlich gewachsenes Ökosystem völlig zerstört werde. Der „Neuaufbau“ des Baches an anderer Stelle gleiche diese Zerstörung nicht aus.

Das Unterbleiben der UVP-Vorprüfung führe nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) bereits zur Rechtswidrigkeit der Genehmigung, die deshalb aufzuheben gewesen sei.

Das Urteil (3 A 60/15) ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.05.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln