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Presseinformation Nr. 16/2017 vom 15.05.2017

Terminsankündigung: Klagen auf glücksspielrechtliche Spielhallenerlaubnisse


Mittwoch, 17. Mai 2017 - 11:30 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück

Az: 1 A 274, 294, 320, 335 und 336/16

XY ./. Stadt Osnabrück

Die klagenden Spielhallenbetreiber wenden sich gegen das Verbot von Mehrfachkonzessionen (Verbundspielhallen) und das Gebot von Mindestabständen zwischen mehreren Spielhallen von 100 m. Diese Regelungen wurden durch den im Jahr 2011 geänderten Glücksspielstaatsvertrag eingeführt. Nach dem Ablauf der Übergangsfrist am 30.06.2017 benötigen Betreiber von Bestandsspielhallen eine zusätzliche glücksspielrechtliche Erlaubnis, die unter anderem die Einhaltung der genannten Ver- und Gebote voraussetzt. Im Falle der Konkurrenz zwischen mehreren Spielhallen hat die beklagte Stadt die Erlaubnisse im Wege des Losverfahrens vergeben. Auch dies ist Streitgegenstand der Klagen.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Eine Urteilsverkündung im Anschluss an die mündliche Verhandlung ist zu erwarten. Die Pressestelle des Gerichts wird nach der Verhandlung eine Presseinformation zum Ausgang des Verfahrens herausgeben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2017

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