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Presseinformation Nr. 15/2016 vom 29.08.2016

Schriftliche Entscheidungsgründe im „Niqab-Beschluss“ liegen vor


Das Verwaltungsgericht hat heute die schriftlichen Entscheidungsgründe für den Beschluss vom 22. August 2016 übermittelt (vgl. Presseinformation Nr. 13 und 14/2016).

Aus den Gründen wird ersichtlich, welche Bedeutung der persönlichen Anhörung der Antragstellerin für die geltend gemachte Religionsfreiheit im Hinblick auf eine insoweit fehlende gesetzliche Grundlage im Niedersächsischen Schulgesetz zukommt.

Der Beschluss ist nachstehend in anonymisierter Fassung als pdf-Dokument abrufbar.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.08.2016

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Gert Armin Neuhäuser

Verwaltungsgericht Osnabrück
Vizepräsident
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Tel: 0541/314-742

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