Niqab-Beschluss
Presseinformation Nr. 15/2016 vom 29.08.2016
Schriftliche Entscheidungsgründe im „Niqab-Beschluss“ liegen vor
Das Verwaltungsgericht hat heute die schriftlichen Entscheidungsgründe für den Beschluss vom 22. August 2016 übermittelt (vgl. Presseinformation Nr. 13 und 14/2016).
Aus den Gründen wird ersichtlich, welche Bedeutung der persönlichen Anhörung der Antragstellerin für die geltend gemachte Religionsfreiheit im Hinblick auf eine insoweit fehlende gesetzliche Grundlage im Niedersächsischen Schulgesetz zukommt.
Der Beschluss ist nachstehend in anonymisierter Fassung als pdf-Dokument abrufbar.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.08.2016
Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Gert Armin Neuhäuser
Verwaltungsgericht Osnabrück
Vizepräsident
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Tel: 0541/314-742