Artikel-Informationen
erstellt am:
24.08.2018
27.08.2018 – 14:00 Uhr, Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück
Az: 1 A 366/17 I. ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Der Kläger begehrt mit seiner Klage die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Mit Bescheid aus März 2017 hatte das BAMF seinen bereits im April 2016 gestellten Asylantrag abgelehnt und die Abschiebung nach Afghanistan angedroht. Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Es ist allerdings nicht mit einer Urteilsverkündung im Anschluss an die mündliche Verhandlung zu rechnen. Sobald ein Urteil vorliegt, wird die Pressestelle des Verwaltungsgerichts hierzu eine Pressemitteilung herausgeben.
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24.08.2018